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BGH, 16.05.1955 - III ZR 374/52 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 16.05.1955 - III ZR 374/52
Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht es eines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Parteivorbringen oder auf jedes einzelne Beweismittel sowie einer ausdrücklichen Auseinandersetzung damit nicht bedarf, wenn sich nur ergibt, dass eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 [175]; Anm. z LM Nr. 1 § 282 BGB). - BGH, 25.06.1953 - III ZR 353/51
Schutzwirkung des Kraftfahrzeugbriefs
Auszug aus BGH, 16.05.1955 - III ZR 374/52
Entfällt aber der geltend gemachte Klageanspruch aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 131 WeimVerf schon mangels Verschuldens des tätig gewordenen Beamten der Zulassungsstelle, so bedarf es hier keines weiteren Eingehens mehr darauf, ob Dr. B. Eigentümer des Wagens geblieben war oder etwa der Kläger den Wagen zu Eigentum erworben hatte, ferner ob dem Kläger selbst gegenüber überhaupt Amtspflichten der Zulassungsstelle bestanden (vgl. hierzu BGHZ 10, 122), und schliesslich, ob nicht etwa Dr. B. - soweit dessen angeblicher Schadensersatzanspruch hilfsweise geltend gemacht worden ist - ein mitwirkendes Verschulden an dem Schaden trifft (§ 254 BGB), weil er unbestritten erst im April 1950 sich erstmals um den Verbleib seines früheren Wagens gekümmert hat.